Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Bessere Heilungschancen durch Früherkennung

Seit dem 01.01.2020 gelten die neuen Krebsvorsorge Richtlinien für gesetzlich Versicherte.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Damit Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Früherkennungsuntersuchungen (ugs. Krebsvorsorge) an, die nach verschiedenen Altersklassen gruppiert sind und für Frauen ab 20, 30, 35, 50 und ab 55 Jahre in unterschiedlicher Ausprägung gelten. Zudem wurde für Frauen zwischen dem 50. und 70. Geburtstag zur qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennung das Mammografie-Screening eingeführt. Der genaue Umfang der jeweiligen Untersuchungen für verschiedene Krebserkrankungen ist in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Sozialgesetzbuch V) geregelt.

Private Krankenversicherung

Private Versicherungen übernehmen die Früherkennungsleistungen für ihre Versicherungsnehmer meist im gleichen Umfang wie die gesetzlichen Versicherungen, sind jedoch vom Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsunternehmen darüber, welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ohne zusätzliche Beteiligung abgedeckt sind.

Die Jährliche Untersuchung für alle Frauen ab 20 Jahre umfasst gleichermaßen:

  • Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion des Muttermundes
  • gynäkologische Tastuntersuchung, sowie Befundmitteilung mit anschließender Beratung
  • ab 50 zusätzlich verbunden mit der Tastuntersuchung des Enddarmes
  • Zwischen 50 bis 69 Jahre erfolgt alle 2 Jahre über spezialisierte Radiologie Zentren die Einladung zum Mammografie-Screening

Die Abstrichuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist seit Januar 2020 abhängig vom Alter der Frau:

Frauen zwischen 20 und 34 Jahren:

einmal jährlich im Rahmen der jährlichen Untersuchung eine zytologische Abstrich-Untersuchung (sog. Pap-Test) vom Gebärmutterhals. Zur Untersuchung auf veränderte Zellen.

Frauen ab dem Alter von 35 Jahren:

alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test ( Untersuchung auf das Vorhandensein des HP-Virus). Wenn die Abstrichdiagnostik unauffällig ist dann findet in den beiden Jahren dazwischen die jährliche Untersuchung ohne Gebärmutterhalsabstrich statt.

Frauen ohne Gebärmutterhals (nach operativer totaler Gebärmutterentfernung):

haben keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf eine Abstrich-Diagnostik zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses.

Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs

Jährliche labormedizinische Dickdarm- und Enddarmuntersuchung Frauen im Alter von 50 bis 54 Jahren

  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl (immunologischer Stuhltest)

Darmspiegelung für Frauen ab 55 Jahren, zwei Untersuchungen im Abstand von zehn Jahren

Dickdarmspiegelung

Ersatzweise erfolgt auf Wunsch weiterhin der Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre

  • Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung und Erläuterungen (Merkblätter für Patientinnen) finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses