Ultraschall-Screening

Gut überwacht und begleitet

Bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien 3 Ultraschalluntersuchungen (1.-3. Screening) empfohlen. Die Untersuchungen erfolgen in den Schwangerschaftswochen (SSW).

8 + 0 bis 11 + 6 SSW – 1. Screening
Dieses Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft, insbesondere mit dem Ziel

  • der genauen Bestimmung des Gestationsalters und
  • dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

18 + 0 bis 21 + 6 SSW – 2. Screening
Hier können Sie zwischen 3 Möglichkeiten wählen:

  • Basis Ultraschall – Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten. Diese Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen.
  • Erweitertes 2bScreening – Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen. Im Unterschied zum Basis Screening wird das Kind hierbei genauer untersucht. Für dieses Screening sind wir speziell zertifiziert. Diese Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen.
  • Intensivsonographie / Fehlbildungsdiagnostik – diese Untersuchungen kann nur von wenigen speziell ausgebildeten Gynäkologen durchgeführt werden. Sie ist bei Verdacht auf Auffälligkeiten oder ab dem 36. Lebensjahr eine Kassenleistung, bei unauffälligem Befund eine Wunschleistung, die privat bezahlt werden muss. Wir führen diese Untersuchung nicht durch, können Sie aber gerne an erfahrene Spezialisten weiterleiten.

28 + 0 bis 31 + 6 SSW – 3. Screening
Dieses Screening dient nochmals der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten.